Fördermittel für barrierefreie Bäder
Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von 10 – 12,5 % (maximal 5.000 – 6.250 €) beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in Ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb wie Andreas & Waldemar Friesen GbR durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für eine Förderung
Raumänderungen
- Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
- Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
- Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
- Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
- Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
- Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
- Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
- WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar