Zum Seiteninhalt springen

Fördermittel für barrierefreie Bäder

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. 

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von 10 – 12,5 % (maximal 5.000 – 6.250 €) beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in Ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb wie Andreas & Waldemar Friesen GbR durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für eine Förderung

Raumänderungen

  • Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
  • Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
  • Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

  • Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
  • Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
  • Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

  • Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
  • WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Jetzt ganz einfach und bequem online Termine anfragen!
Termin vereinbaren
Zurück nach oben